Stand: Juni 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen K&K Stick&Druck OG (im Folgenden: Auftragnehmer) und ihren Kunden (im Folgenden: Auftraggeber) über Leistungen im Bereich Stickerei, Textildruck, Veredelung sowie Werbemittel. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Aufträge, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers gegenüber Unternehmern (B2B) und Verbrauchern (B2C) im Sinne des österreichischen ABGB bzw. KSchG.
1.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (per E-Mail oder Papier) durch den Auftragnehmer zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
1.3 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Angebote haben eine Gültigkeit von 30 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum.
1.4 Für Verbraucher (B2C) werden diese AGB spätestens bei Auftragserteilung ausgehändigt bzw. per E-Mail übermittelt und gelten mit Erteilung des Auftrags als akzeptiert.
2.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Vorlagen, Logos und Druckdaten in druckfähiger Qualität zu liefern (bevorzugt Vektordaten: AI, EPS, SVG; für Stickerei: vektorisierbare Vorlagen; Rasterdaten mindestens 300 dpi in Originalgröße).
2.2 Für Fehler, die auf mangelhaften oder fehlerhaften Kundendaten beruhen (z. B. falsche Schreibweise, niedrige Auflösung, fehlende Schriftarten), übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Zusatzkosten für Datenkorrekturen oder Nachdigitalisierungen werden gesondert verrechnet.
2.3 Vor Produktionsbeginn erhält der Auftraggeber auf Wunsch oder bei erstmaliger Digitalisierung/Neuanlage einen digitalen Korrekturabzug (Proof) bzw. ein Muster zur Freigabe. Die Freigabe erfolgt schriftlich (E-Mail genügt). Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung für den genehmigten Inhalt.
2.4 Erfolgt keine schriftliche Rückmeldung innerhalb von 5 Werktagen, gilt der Proof als genehmigt und die Produktion wird gestartet.
3.1 Werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber eigene Textilien oder sonstige Artikel zur Veredelung übergeben (Kundenware), so geschieht dies auf eigenes Risiko des Auftraggebers.
3.2 Der Auftragnehmer haftet bei Beschädigung oder Verlust von Kundenware ausschließlich im Fall von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen.
3.3 Im Falle begründeter Haftung ist die Ersatzleistung auf den Zeitwert der beschädigten Ware, maximal jedoch auf den Nettowert des jeweiligen Auftrags, begrenzt. Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn) sind ausgeschlossen.
3.4 Der Auftraggeber wird empfohlen, Kundenware vorab auf Eignung für den gewünschten Veredelungsprozess zu prüfen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für die Veredelbarkeit jedes Materials (insb. hitzeempfindliche, beschichtete oder elastische Stoffe).
3.5 Kundenware, die nach Abschluss des Auftrags nicht innerhalb von 4 Wochen abgeholt wird, kann nach schriftlicher Mahnung auf Kosten des Auftraggebers eingelagert oder entsorgt werden.
4.1 Farbdarstellungen auf Bildschirmen, Proofs und Ausdrucken weichen produktionsbedingt vom Endergebnis ab. Stickereifarben richten sich nach verfügbaren Garnfarben; eine exakte Pantone- oder RAL-Übereinstimmung kann nicht garantiert werden, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
4.2 Bei Textildruck (DTG, DTF, Transferdruck) können Farbabweichungen von bis zu 10 % gegenüber der Vorlage auftreten. Dies gilt insbesondere bei dunklen Textilien oder Recyclingmaterialien.
4.3 Maßliche Toleranzen von ±5 % bei Druckgröße und Positionierung sind branchenüblich und stellen keinen Mangel dar.
4.4 Stoffbeschaffenheit, Waschung und Vorbehandlung der Textilien können das Druckergebnis beeinflussen. Herstellerempfehlungen zur Pflege und Wäsche sind zu beachten.
5.1 Der Auftraggeber versichert, dass er über alle notwendigen Rechte (Urheberrechte, Markenrechte, Lizenzen) an den übermittelten Motiven, Logos und Texten verfügt.
5.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für Rechtsverletzungen durch Motive oder Inhalte des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen frei.
5.3 Digitalisierungen, Stickprogramme und sonstige technische Umsetzungen, die der Auftragnehmer erstellt, verbleiben in dessen Eigentum. Eine Herausgabe der Stickdateien (.DST, .PES etc.) kann gesondert beauftragt und berechnet werden.
5.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, hergestellte Produkte zu Referenz- und Werbezwecken (z. B. Instagram, Website) zu veröffentlichen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
6.1 Alle Preise verstehen sich in Euro, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen. Für Verbraucher gelten Bruttopreise inkl. MwSt.
6.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde.
6.3 Bei Zahlungsverzug werden im B2B-Bereich Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (9,2 % über Basiszinssatz) verrechnet. Im B2C-Bereich gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach ABGB.
6.4 Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6.5 Sonder-/Expressaufschläge sowie Kosten für Datenkonvertierung, Digitalisierung oder Probedrucke werden gesondert ausgewiesen.
7.1 Lieferzeiten sind unverbindliche Richtwerte, sofern nicht schriftlich als verbindlich vereinbart. Die Produktionszeit ist stark von der Größe und Komplexität des Auftrags abhängig und beträgt in der Regel 5–20 Werktage ab Druckfreigabe.
7.2 Teillieferungen sind zulässig, sofern dem Auftraggeber zumutbar.
7.3 Keine Haftung für Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe, behördliche Maßnahmen oder sonstige unvorhersehbare Umstände.
7.4 Die Gefahr geht mit Übergabe an den Auftraggeber bzw. an das Transportunternehmen auf den Auftraggeber über (§ 429 UGB).
7.5 Versandkosten und Verpackung werden nach tatsächlichem Aufwand weiterverrechnet, sofern nicht im Angebot enthalten.
8.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des ABGB (B2C) bzw. UGB (B2B).
8.2 Im B2B-Bereich hat der Auftraggeber die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb von 5 Werktagen schriftlich zu rügen (§ 377 UGB). Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu melden. Verspätete Rügen gelten als nicht erhoben.
8.3 Mängelrügen haben eine detaillierte Beschreibung sowie nach Möglichkeit Fotodokumentation zu enthalten.
8.4 Bei berechtigten Mängelrügen steht dem Auftragnehmer primär das Recht zur Verbesserung oder zum Austausch zu. Schlägt Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Preisminderung oder Vertragsaufhebung verlangen.
8.5 Mängel aus nicht freigegebenem Proof, mangelhaften Kundendaten oder unsachgemäßer Behandlung begründen keine Gewährleistungsansprüche.
9.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß § 11 FAGG zu.
9.2 Das Widerrufsrecht ist gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 FAGG ausgeschlossen bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden. Dies betrifft insbesondere alle personalisierten Stickereien, Bedruckungen mit individuellen Motiven sowie sonstige Sonderanfertigungen.
9.3 Auf den Ausschluss des Widerrufsrechts wird der Auftraggeber ausdrücklich vor Vertragsschluss hingewiesen.
10.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
10.2 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen.
10.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden oder in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.
11.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenkosten Eigentum des Auftragnehmers.
11.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Vorbehaltsware vor vollständiger Bezahlung zu veräußern, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
12.1 Bei Aufträgen mit sehr geringen Stückzahlen (in der Regel unter 5 Stück) behält sich der Auftragnehmer vor, einen Mindermengenzuschlag zu verrechnen. Dieser wird im Angebot gesondert ausgewiesen.
12.2 Änderungswünsche des Auftraggebers nach erfolgter Druckfreigabe oder nach Produktionsbeginn können zu Mehrkosten führen (z. B. neuer Proof, Umrüstung, Materialverlust). Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über anfallende Mehrkosten, bevor die Änderung umgesetzt wird.
12.3 Bei Stornierung nach Produktionsbeginn werden die bis dahin angefallenen Kosten (Material, Arbeitszeit, Digitalisierung) in Rechnung gestellt.
13.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Auftragsabwicklung gemäß DSGVO/DSG. Näheres regelt die Datenschutzerklärung unter stick-druck.at.
13.2 Daten werden nicht ohne ausdrückliche Einwilligung an Dritte weitergegeben, soweit nicht gesetzlich verpflichtet.
14.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.2 Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist der sachlich zuständige Gerichtshof in Steyr, Österreich.
14.3 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
14.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
14.5 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.